A.: Annahme von Fremdmaterial
Angenommen werden:
Abfallschlüssel 17 05 04, Zuordnungswert Z 0 nach LAGA zur Verfüllung ins Nasse (Kippscheibe 1) - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
Abfallschlüssel 17 05 04, Zuordnungswert Z 0* nach LAGA zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen
Abfallschlüssel 17 05 06, Zuordnungswert Z 0* nach LAGA zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt
Abfallschlüssel 17 01 01, Zuordnungswert bis Z 1.1 nach LAGA zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Beton mit einer Kantenlänge von 40 x 40 (Annahme nur nach vorheriger Absprache)
Abfallschlüssel 17 01 02, Zuordnungswert bis Z 1.1 nach LAGA zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Ziegel (Annahme nur nach vorheriger Absprache)
Abfallschlüssel 17 01 03, Zuordnungswert bis Z 1.1 nach LAGA zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Fliesen, Ziegel und Keramik (Annahme nur nach vorheriger Absprache)
Abfallschlüssel 17 01 07, Zuordnungswert bis Z 1.1 nach LAGA zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Gemische aus Beton (Kantenlänge 40 x 40) , Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen (Annahme nur nach vorheriger Absprache)
Abfallschlüssel 17 05 08 zur Verfüllung ins Trockene (Kippscheibe 2) - Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt
Nicht angenommen werden:
Gipskarton, Styropur, Holz, Sauerkrautplatten, Porenbeton (Gasbeton), Schornsteinabbruch, Glas, Dachpappe, Grünschnitt, Rasenabfall, Laub, Folie, Asphalt / Teer
Annahmebedingungen und Grenzwerte der Kippscheiben:
Annahmebedingungen Grenzwerte 2016
Je Baustelle ist vorab ein ausgefüllter Annahmeschein vorzulegen. Dieser wird dann von uns befürwortet.